Mahnwesen

Wer etwas leistet, sollte auch dafür entlohnt werden!

Bevor mit unserer Hilfe das gerichtliche Mahnverfahren einleitet wird, sollten die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Um die oben genannten Voraussetzungen zu schaffen, nehmen wir Ihnen gern die folgenden Arbeitsschritte ab:

Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen wird das gerichtliche Mahnverfahren von einer ausgebildeten Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten eingeleitet und wenn nötig, bis zum Vollstreckungsbescheid weitergeführt. (Der Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, mit dem Sie dann von dem zuständigen Gerichtsvollzieher Ihre offene Forderung bis zu 30 Jahre lang pfänden oder gerichtlich eintreiben lassen können.)

Um Ihre nunmehr „titulierte“ Forderung einzutreiben sind wir gern dabei behilflich, den zuständigen Gerichtsvollzieher für Sie herauszufinden und ihn mit der Eintreibung / Pfändung zu beauftragen.

Wir beauftragen auf Wunsch für Sie auch ein geeignetes Inkassobüro mit der Eintreibung Ihrer offenen Forderung.

Kosten

Für unsere Beauftragung entstehen Ihnen folgende Kosten, die Ihnen der Schuldner grundsätzlich erstatten muss, wenn er sich in Verzug befindet, Ihre Forderung berechtigt ist und der Schuldner nicht insolvent ist.

  Forderungen
bis 2.500,00 €
Forderungen
ab 2.500,00 €
Mahnschreiben 5,00 € 0,5 %
Mahnbescheid 25,00 € 1,5 %
Vollstreckungsbescheid 15,00 € 1,0 %

Zuzüglich kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer und die jeweils an das Gericht zu leistenden Gerichtskosten, die Ihnen ebenfalls später von Ihrem Kunden/Schuldner erstattet werden müssen hinzu. Für das Heraussuchen des aktuellen Aufenthaltsortes und des zuständigen Gerichts wird je nach Aufwand abgerechnet.

Im Preis inbegriffen ist die Fristenkontrolle und auf Wunsch auch die Überwachung des Zahlungseingangs, ebenso die Empfehlung eines Rechtsanwalts oder die Übergabe an einen Rechtsanwalt, im Falle des erfolgreichen Widerspruchs des Kunden. (Der Mahnantrag geht dann automatisch in ein gerichtliches Verfahren über, bei dem Sie Ihre Forderung mit einem Klageantrag begründen müssen. Bei dem nunmehr zuständigen Amtsgerichtsverfahren ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.